Die Verbands­ver­samm­lung des Pla­nungs­ver­ban­des Un­te­res Rem­stal hat im Jahr 2000 für das Ver­bands­ge­biet die Auf­stel­lung ei­nes Flä­chen­nut­zungs­pla­nes be­schlos­sen.

Die­se Pla­nung wird seitdem durch die OR­plan be­glei­tet und wur­de nach Vor­stel­lung und Dis­kus­si­on in der Öf­fent­lich­keit so­wie Er­ör­te­rung mit den Be­hör­den und wei­te­ren Be­ra­tun­gen in den Ge­mein­de­rats- und Ver­bands­gre­mi­en durch die Ge­neh­mi­gung des Re­gie­rungs­prä­si­di­ums Stutt­gart vom 21.09.2004 und die öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chung in den Mit­tei­lungs­blät­tern der Ver­bands­kom­mu­nen am 28.10.2004 rechts­wirk­sam.

In Zusammenarbeit mit dem Pla­nungs­ver­band Un­te­res Rem­stal wird die Flä­chen­nut­zungs­pla­nung in ei­nem kon­ti­nu­ier­li­chen Pro­zess be­ob­ach­tet und be­glei­tet.

In Än­de­rungs­ver­fah­ren sind alle in den vergangenen Jah­ren auf­kom­men­den Än­de­run­gen und Kor­rek­tu­ren im Ver­bands­ge­biet er­fasst wor­den. Für ver­schie­de­ne neue Vor­ha­ben galt es, auf FNP-Ebe­ne die pla­nungs­recht­li­chen Grund­la­gen zu schaf­fen.

Ak­tu­el­les Verfahren: 20. Änderung des FNP

Die Aus­le­gung des Ent­wurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt ab dem 08.04.2024, hierüber wurde die Öffentlichkeit bereits in den Mitteilungsblättern der Verbandskommunen informiert.

Die Un­ter­la­gen können wäh­rend die­ses Be­tei­li­gungs­ver­fah­rens unter  www.waiblingen.de/20.Änderung-Flächennutzungsplan/Entwurfs-/Auslegungsbeschluss ab­ge­ru­fen wer­den. Sie finden diese zudem nebenstehend zum direkten Download.