
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Unteres Remstal hat im Jahr 2000 für das Verbandsgebiet die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes beschlossen.
Diese Planung wird seitdem durch die ORplan begleitet und wurde nach Vorstellung und Diskussion in der Öffentlichkeit sowie Erörterung mit den Behörden und weiteren Beratungen in den Gemeinderats- und Verbandsgremien durch die Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 21.09.2004 und die öffentliche Bekanntmachung in den Mitteilungsblättern der Verbandskommunen am 28.10.2004 rechtswirksam.
In Zusammenarbeit mit dem Planungsverband Unteres Remstal wird die Flächennutzungsplanung in einem kontinuierlichen Prozess beobachtet und begleitet.
In Änderungsverfahren sind alle in den vergangenen Jahren aufkommenden Änderungen und Korrekturen im Verbandsgebiet erfasst worden. Für verschiedene neue Vorhaben galt es, auf FNP-Ebene die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Aktuelles Verfahren: 20. Änderung des FNP
Am 20. März 2023 hat die Verbandsversammlung des Planungsverbands Unteres Remstal den Aufstellungsbeschluss der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes Unteres Remstal gefasst.
Die frühzeitige Auslegung des Vorentwurfs gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt ab dem 17.04.2023, hierüber wurde die Öffentlichkeit bereits in den Mitteilungsblättern der Verbandskommunen informiert.
Auftraggeber: Planungsverband Unteres Remstal
Aufgabe: Pflege des Planwerks
Jahr: seit 2000
Verbandsgebiet: 126 qkm (Gemarkung der Städte und Gemeinden Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt)
Unterlagen Vorentwurf 20. Änderung:
FNP 20 Begründung mit Planausschnitten und Umweltbericht zum Vorentwurf (PDF | 3,4 MB)
Anlage 1 „Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Kapelleswegle, Fellbach“ (PDF | 2,2 MB)
Anlage 2 „Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Kapelleswegle, Fellbach“ (PDF | 2,3 MB)
Anlage 3 „Bestandserfassung Lebensraumtyp, Kapelleswegle, Fellbach“ (PDF | 1,2 MB)
Anlage 4 „Artenschutzrechtliche Untersuchung, Kleinfeld, Fellbach“ (PDF | 2,0 MB)